I.
Das Landgericht hat die beiden Beschwerdeführer wegen Steuerhinterziehung in insgesamt 22 Fällen verurteilt, und zwar den Angeklagten S. unter Einbeziehung von Einzelstrafen in Höhe von zwei Jahren und einem Jahr (§ 55 StGB) zu einer Gesamtstrafe von vier Jahren und die Angeklagte W. zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
Nach den Feststellungen haben die Angeklagten im Hinblick auf die Umsatzsteuern von 1977 bis zum März 1985 keine Voranmeldungen abgegeben. Ihre Steueranmeldungen, nach §
Die Revisionen der Angeklagten haben zum Teil Erfolg.
II.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|