Bilanz: So berechnen Sie Rückstellungen für Urlaub, Pensionen und Jubiläen

Rückstellungen sind nach § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Im Steuerrecht ist § 5 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG maßgeblich. Dieser Beitrag macht Sie mit den wichtigsten Rückstellungsarten im Personalbereich - Urlaubs-, Pensions- und Jubiläumsrückstellung - vertraut und zeigt, wie Sie Rückstellungen korrekt bilden und berechnen, um Fehler zu vermeiden.

1. Wie Sie eine Urlaubsrückstellung berechnen

Grundsatz: Für noch nicht genommenen, aber bereits verdienten Urlaub besteht eine Verpflichtung des Arbeitgebers, diesen zu gewähren oder abzugelten. Die Rückstellung ist zu passivieren, wenn am Bilanzstichtag ein Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht, der im Folgejahr genommen werden kann.

Berechnung:

  1. Ermittlung der offenen Urlaubstage je Arbeitnehmer zum Bilanzstichtag
  2. Multiplikation mit dem täglichen Bruttolohn (inkl. anteiliger Sozialabgaben des Arbeitgebers)
  3. Berücksichtigung von Lohnerhöhungen, sofern diese bis zur Inanspruchnahme des Urlaubs bekannt sind

Berechnungsformel: Urlaubsrückstellung = offene Urlaubstage × täglicher Bruttolohn × Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer

2. Wie Sie eine Pensionsrückstellung berechnen