Rückstellungen gehören zu den zentralen Instrumenten der Bilanzierung, die Unternehmen helfen, zukünftige ungewisse Verpflichtungen finanziell zu berücksichtigen. Sie stellen einen Aufwand dar, der in der laufenden Periode gebucht wird, obwohl die tatsächliche Zahlung erst in einer späteren Periode geleistet wird. Diese präventive Maßnahme dient der Periodenabgrenzung und ist ein wichtiger Bestandteil der Rechnungslegung gem. § 249 Abs. 1 HGB i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG.
Typische Anwendungsfälle sind Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, unterlassene Instandhaltungen, Garantieverpflichtungen oder Steuerrückstellungen. Entscheidend ist dabei, dass die Verpflichtung dem Grunde nach wahrscheinlich ist und eine wirtschaftliche Belastung des Unternehmens darstellt.
Die Buchung einer Rückstellung erfolgt über einen Aufwands- und einen Passivposten.
Beispiel
Ein Unternehmen hat für das laufende Jahr eine Gewerbesteuerrückstellung i.H.v. 10.000 € berechnet. Der Buchungssatz lautet:
4320 | Gewerbe- | 10.000 € | an | 0956 | 10.000 € |
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