Bilanzrecht: Bewertungseinheiten verstehen und richtig erfassen

Die Bildung von Bewertungseinheiten ist ein zentrales Thema im Bilanzrecht und dient der wirtschaftlichen Absicherung von Risiken, insbesondere durch Derivate. Hierbei werden ein Grundgeschäft (z.B. eine Forderung in Fremdwährung) und ein Sicherungsgeschäft (z.B. ein Devisenterminkauf) zu einer sogenannten Bewertungseinheit verbunden. Ziel ist es, Schwankungen des Marktwerts oder der Zahlungsströme aus dem Grundgeschäft durch das Sicherungsgeschäft auszugleichen und somit die Ergebnisneutralität im Jahresabschluss zu wahren. Der folgende Beitrag hilft, Zusammenhänge zwischen Grund- und Sicherungsgeschäften zu verstehen, damit Sie die korrekten Buchungen und Nachweise in der Bilanz erstellen können.

Was sind Bewertungseinheiten?

Bewertungseinheiten ermöglichen es, die Auswirkungen von Risiken (z.B. Wechselkurs- oder Zinsänderungen) auf den Jahresabschluss auszugleichen. Statt jedes Geschäft einzeln zu bewerten werden die Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäften in einer Einheit bilanziell zusammengefasst. § 254 HGB erlaubt dabei zwei Verfahren:

  1. Marktwertmethode: Hier werden die Veränderungen des Zeitwerts der Grund- und der Sicherungsgeschäfte in der Bilanz gegenübergestellt.
  2. Einfrierungsmethode: Dabei wird der ursprüngliche Bilanzansatz fortgeführt und nur die nicht durch das Sicherungsgeschäft abgedeckten Risiken werden bewertet.

Praxisbeispiel zur Absicherung eines Fremdwährungsrisikos