Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, erklärten in ihrer Einkommensteuererklärung für 1988 einen Veräußerungsgewinn in Höhe von 1 800 000 DM aus dem Verkauf eines Patents als Einkünfte des Klägers aus selbständiger Arbeit.Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) veranlagte die Kläger zunächst unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erklärungsgemäß. Bei der Festsetzung der Einkommensteuer 1988 entfiel auf den Veräußerungsgewinn eine anteilige Einkommensteuerschuld in Höhe von 490 668 DM.
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