Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.
Die Beklagte hat an den Kläger 4 700 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den Betrag von 2 400 € ab dem 5. Juli 2023 und auf den Betrag von weiteren 2 300 € ab dem 18. Juli 2023 zu zahlen; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 3/5, die Beklagte zu 2/5.
I
Das Verfahren betrifft eine Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens.
1. Der Kläger ist Soldat auf Zeit, der zum April 2021 zum Stabsbootsmann befördert wurde.
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