TOP 14 der Sitzung ESt III/02
1 Anlage
I. Gesetzliche Kumulationsverbote und objektbezogene Tatbestandsmerkmale
1. Zur Vermeidung von Mehrfachbegünstigungen sieht das Investitionszulagenrecht für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden sowie für den Mietwohnungsneubau im innerörtlichen Bereich (§ 3 InvZulG 1999) und für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden im innerörtlichen Bereich (§
a)
Bei nachträglichen Herstellungsarbeiten an einem Gebäude (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999/§ 3a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 i.V.m. Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999) und bei der Anschaffung eines vom Veräußerer noch zu modernisierenden Gebäudes (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1999/§ 3a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 i.V.m. Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1999) kommt eine Investitionszulage nur in Betracht, wenn der Anspruchsberechtigte selbst und im Veräußerungsfall der Erwerber keine erhöhten Absetzungen für dieselben Baumaßnahmen in Anspruch nimmt (§ 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999/§ 3a Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999).
b)
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