BMF - Schreiben vom 05.08.2024
IV B 8 - S 2301/22/10001: 001

BMF - Schreiben vom 05.08.2024 (IV B 8 - S 2301/22/10001: 001) - DRsp Nr. 2024/80368

BMF, Schreiben vom 05.08.2024 - Aktenzeichen IV B 8 - S 2301/22/10001: 001

DRsp Nr. 2024/80368

Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b in Verbindung mit Satz 7 Einkommensteuergesetz

Gemäß § 50 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b in Verbindung mit Satz 7 Einkommensteuergesetz (EStG) ist eine Veranlagung zur Einkommensteuer auf Antrag bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 49 Absatz 1 Nummer 4 EStG für beschränkt Steuerpflichtige nur möglich, wenn es sich um Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union handelt oder eines anderen Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, und diese im Hoheitsgebiet eines dieser Staaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.