BMF-Schreiben vom 11. Januar 1993
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BMF-Schreiben vom 19. Juli und 4. Oktober 2002
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Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind Tz. 8, 9 und 76 des BMF-Schreibens vom 11. Januar 1993 -
Tz. 8
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