Nach Tz. 2.2 des BMF-Schreibens vom 21. März 1997 (BStBl 1997 I S. 369) gilt die Vereinfachungsregelung zur Bewertung von mehrjährigen Baumschulkulturen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG letztmals für das Wirtschaftsjahr 2001/2002 bzw. für das mit dem Kalenderjahr 2002 übereinstimmende Wirtschaftsjahr.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Geltungsdauer der Verwaltungsregelung in den BMF-Schreiben vom 21. März 1997 (BStBl 1997 I S. 369) und vom 17 Januar 2002 (BStBl 2002 I S. 147) bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2005/2006 bzw bis zum Ablauf des mit dem Kalenderjahr 2006 übereinstimmenden Wirtschaftsjahrs verlängert.
Dieses Schreiben wird im BStBl I veröffentlicht.
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