Nach Abstimmung mit den Obersten Finanzbehörden der Länder wird wie folgt Stellung genommen:
Mitunternehmer einer Personengesellschaft und damit auch Übertragender im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG kann auch eine Kapitalgesellschaft sein.
Überträgt diese Kapitalgesellschaft aus ihrem Betriebsvermögen ein einzelnes Wirtschaftsgut aus ihrem Betriebsvermögen unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft an der sie zu 100 % vermögensmäßig beteiligt ist, so ist bei der Übertragung der Wert, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|