Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2002 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:
| - USt 2 A | Umsatzsteuererklärung 2002 |
| - Anlage UR | zur Umsatzsteuererklärung 2002 |
| - Anlage UN | zur Umsatzsteuererklärung 2002 |
| - USt 2 E | Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2002 |
(2) Durch Art. 18 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001-StÄndG 2001) ist §
(3) Im Vordruckmuster Anlage UR sind im Abschnitt C - Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§
Die Bemessungsgrundlagen der Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§
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