Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Zur Überwachung der Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 15a UStG ist ab 1. Januar 2002 das Vordruckmuster
USt 1 UE - Überwachungsblatt zur Berichtigung des
Vorsteuerabzugs gemäß § 15a UStG -
zu verwenden.
(2) Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster berücksichtigen insbesondere die Änderung des § 15a UStG durch Artikel 18 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 - StÄndG 2001) und die Währungsumstellung auf den Euro zum 1. Januar 2002.
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