BMF - Schreiben vom 07.10.2024
IV C 2 - S 2700/21/10001 :003

BMF - Schreiben vom 07.10.2024 (IV C 2 - S 2700/21/10001 :003) - DRsp Nr. 2024/80403

BMF, Schreiben vom 07.10.2024 - Aktenzeichen IV C 2 - S 2700/21/10001 :003

DRsp Nr. 2024/80403

Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens; Urteil des BFH vom 15. Januar 2015, I R 69/12, BStBl II S. ...

Der EuGH hat mit Urteil vom 6. März 2007, C - 292/04 „Meilicke“, entschieden, dass unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren auch eine ausländische Körperschaftsteuer anzurechnen ist. „Im Hinblick auf das Ziel, die Doppelbesteuerung von Gesellschaftsgewinnen zu verhindern, die in Form von Dividenden ausgeschüttet werden“, muss im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen für Gewinnausschüttungen von im Inland nicht unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaften eine mit § 36 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 EStG (in der Fassung vor StSenkG vom 23. Oktober 2000, BGBl 2000 I S. 1433) vergleichbare Anrechnung ausländischer KSt gewährt werden (C - 292/04, Leitsatz).

Mit dem Urteil vom 30. Juni 2011, C - 262/09 „Meilicke II“, hat der EuGH zu den verfahrensrechtlichen Anforderungen Stellung genommen. Danach ist für eine Steuergutschrift der Nachweis der auf ausländischen Dividenden lastenden Körperschaftsteuer erforderlich.