BMF - Schreiben vom 09.12.2024
IV D 4 - S 3104/19/10001 :010

BMF - Schreiben vom 09.12.2024 (IV D 4 - S 3104/19/10001 :010) - DRsp Nr. 2024/80437

BMF, Schreiben vom 09.12.2024 - Aktenzeichen IV D 4 - S 3104/19/10001 :010

DRsp Nr. 2024/80437

Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2025

In der Anlage gebe ich gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 21. August 2024 veröffentlichten Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden sind.

Anlage zu § 14 Absatz 1 BewG

Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2025

Die Vervielfältiger für den Kapitalwert sind nach der am 21. August 2024 veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Der Vervielfältiger der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Vervielfältiger für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.

Männer Frauen
Vollendetes Lebensalter Durchschnittliche Lebenserwartung Vervielfältiger für Kapitalwert Durchschnittliche Lebenserwartung Vervielfältiger für Kapitalwert
0 78,17 18,398 82,99 18,462
1 77,42 18,386 82,23 18,453
2 76,44 18,370 81,25 18,441
3 75,45 18,353 80,26 18,428
4 74,47 18,335 79,27 18,414
5 73,47 18,316 78,28 18,399
6 72,48 18,296 77,29 18,384
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