Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Urteilen vom 19. Mai 2021, X R 33/19, BFH/NV S. 992 und X R 20/19, BFH/NV S. 980, zwei Revisionen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit einer vermeintlichen doppelten Besteuerung von Leistungen aus der Basisversorgung zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat die gegen die BFH-Urteile vom 19. Mai 2021, a.a.O., erhobenen Verfassungsbeschwerden durch Beschlüsse vom 7. November 2023,
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt daher Folgendes:
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