BMF - Schreiben vom 10.10.2024
IV C 5 - S 2361/19/10008 :013

BMF - Schreiben vom 10.10.2024 (IV C 5 - S 2361/19/10008 :013) - DRsp Nr. 2024/80407

BMF, Schreiben vom 10.10.2024 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2361/19/10008 :013

DRsp Nr. 2024/80407

Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 sowie Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2025 - ENTWURF

Hiermit werden der Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zum Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 und Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2025 sowie die Entwürfe der Programmablaufpläne (Anlagen 1 bis 3) veröffentlicht.

Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2025 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit