TOP 17 der Sitzung ESt VII/02 vom 23. bis 25. Oktober
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom 7. November 2001 (BStBl 200 II S. Anm.: Das BFH-Urteil wird zeitgleich mit diesem BMF-Schreiben im BStBl Teil II veröffentlicht.) entschieden, dass die Beurteilung, ob eine Tätigkeit der steuerrechtlich relevanten Einkunftserzielung oder dem Bereich der „Liebhaberei” zuzuordnen ist, bei beschränkt Steuerpflichtigen nach denselben Kriterien wie bei unbeschränkt Steuerpflichtigen zu erfolgen hat. Das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht sei dabei kein „im Ausland gegebenes Besteuerungsmerkmal”, das nach § 49 Abs. 2 EStG außer Betracht bleiben könnte.
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