Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2024 die Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Satz 2 EStG von 35 € auf 50 € angehoben.
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 12. Juni 2024 - III C 2 - S 7300/22/10001 :001 (2024/0514307), BStBl 2024 I S. 1041, geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Abschnitt 3.3 wird wie folgt geändert:
In Absatz 11 Satz 2 wird die Angabe „35 €“ durch die Angabe „50 €“ ersetzt.
In Absatz 12 Satz 1 wird die Angabe „35 €“ durch die Angabe „ €“ ersetzt.
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