Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und nach Abstimmung mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird die Auffassung vertreten, daß Kinderzuschüsse zu einer Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk wie Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 3 Nr. 1 b EStG steuerfrei sind.
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