Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. §
Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
| Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 23. Prüfungsturnus () | ||||
| BETRIEBSART*Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe, die zugleich die Voraussetzungen für die Behandlung als sonstige Fallart erfüllen, sind nur dort zu erfassen.) < schließen | BETRIEBSMERKMALE in € | G-Betriebe € | M-Betriebe € | K-Betriebe € |
| über | ||||
| Handelsbetriebe (H) | Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn über | 8.600.000 335.000 | 1.100.000 68.000 | 210.000 44.000 |
| Fertigungsbetriebe (F) | Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn über | 5.200.000 300.000 | 610.000 68.000 | 210.000 44.000 |
| Freie Berufe (FB) | Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn über | 5.600.000 700.000 | 990.000 165.000 | 210.000 44.000 |
| Andere Leistungsbetriebe (AL) | Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn über | 6.700.000 400.000 | 910.000 77.000 | 210.000 44.000 |
| Kreditinstitute (K) | Aktivvermögen oder | |||
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