Dieses Schreiben ersetzt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 die BMF-Schreiben vom 8. November 2018 (BStBl 2018 I S. 1137) und vom 7. November 2019 (BStBl 2019 I S. 1087). Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hinsichtlich der Einzelheiten zum Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Folgendes:
Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit des BMF-Schreibens wird - entsprechend den Regelungen in § 2 Absatz 8 EStG - auf eine sprachliche Unterscheidung zwischen Ehegatte/n und Lebenspartner/n sowie zwischen Scheidung und Aufhebung der Lebenspartnerschaft verzichtet.
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