Durch das StÄndG 2003 wurde die Regelung des §
Das BfF hat über Anträge und Anfragen bisheriger Antragsteller nach §
In der Sitzung ESt V/04 zu TOP 9 wurde Einvernehmen erzielt, dass die aufgetretenen Problemfälle soweit möglich für die Zukunft, d.h. ab 2005 durch gesetzliche Korrekturen im Rahmen des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (EuRLUmsG) zu lösen sind. Regelungsbedürftig ist die Frage, wie mit den zurzeit vorliegenden Anträgen zu verfahren ist.
Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Anträge wie folgt zu bearbeiten:
Fallgruppe 1: |
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