Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in dem Urteil vom 19. November 1997 (BStBl 1998 II S. 59) grundsätzliche Ausführungen zur Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 1 S. 2 EStG gemacht, die Auswirkungen auf die Erstellung künftiger amtlicher AfA-Tabellen und die Anwendung der gegenwärtig geltenden amtlichen AfA-Tabellen haben:
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