Zur Erleichterung der Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen (vgl. Tz. 12 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 - IV A 6 - S 7492 - 13/04 -, BStBl 2004 I S. 1200) wenden die Truppen bei Beschaffungen bis zu einem bestimmten Wert vereinfachte Verfahren an.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. a. BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 Folgendes:
Abweichend von Tz. 59 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 - IV A 6 - S 7492 - 13/04 -, BStBl I 2004 S. 1200, erhöht sich die Wertgrenze für Lieferungen im niederländischen Beschaffungsverfahren von 1.500 € auf 2.500 €. Im Übrigen wird das niederländische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.
Die Regelung ist für alle Umsätze, die nach dem 31. Juli 2024 ausgeführt werden, anzuwenden.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|