BMF - Schreiben vom 15.07.2024
III C 3 - S 7492/24/10001 :001

BMF - Schreiben vom 15.07.2024 (III C 3 - S 7492/24/10001 :001) - DRsp Nr. 2024/80321

BMF, Schreiben vom 15.07.2024 - Aktenzeichen III C 3 - S 7492/24/10001 :001

DRsp Nr. 2024/80321

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund von Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Niederländisches Beschaffungsverfahren für Lieferungen an berechtigte Personen im vereinfachten Verfahren; Anhebung der Wertgrenze auf einen Wert von 2.500 €; BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2004 -IV A 6 -S 7492 -13/04 -, BStBl I S. 1200

I. Allgemeines

Zur Erleichterung der Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen (vgl. Tz. 12 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 - IV A 6 - S 7492 - 13/04 -, BStBl 2004 I S. 1200) wenden die Truppen bei Beschaffungen bis zu einem bestimmten Wert vereinfachte Verfahren an.

II. Anhebung der Wertgrenze des vereinfachten Verfahrens für Leistungen an berechtigte Personen der niederländischen Truppe

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. a. BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 Folgendes:

Abweichend von Tz. 59 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 - IV A 6 - S 7492 - 13/04 -, BStBl I 2004 S. 1200, erhöht sich die Wertgrenze für Lieferungen im niederländischen Beschaffungsverfahren von 1.500 € auf 2.500 €. Im Übrigen wird das niederländische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.

Anwendungsregelung

Die Regelung ist für alle Umsätze, die nach dem 31. Juli 2024 ausgeführt werden, anzuwenden.