Nach abgestimmter Verwaltungsauffassung (vgl. o.a. Bezugsschreiben vom 27. Dezember 1991 - a.a.O.) sind in Organschaftsfällen Bescheide über die Feststellung vororganschaftlicher Verluste an den Organträger und an die Organgesellschaft bekannt zu geben.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|