Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 15. Juli 1998 (BStBl 1998 I S. 630), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 18. Oktober 2001 -
„4. Zuständigkeitsregelungen enthalten auch §
„Zu § 30 - Steuergeheimnis:
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