Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 bekannt (Anlage).
Dieses Schreiben einschließlich der Anlage wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Die Richtsatzsammlung 2023 steht auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik „Themen - Steuern - Steuerverwaltung & Steuerrecht - Betriebsprüfung - Richtsatzsammlung / Pauschbeträge“ zum Download bereit.
Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben
2024
Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.
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