Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019,BStBl 2019 I S. 527 wie folgt geändert:
Die Textziffer 31 wird wie folgt geändert:
In der Randziffer 31.2c wird die Angabe „ 1.1.2025“ durch die Angabe „ 1.1.2026“ und die Angabe „ 31.12.2024“ durch die Angabe „ 31.12.2025“ ersetzt.
In der Randziffer 31.2d wird die Angabe „ 1.1.2025“ durch die Angabe „ 1.1.2026“ ersetzt.
In der Randziffer 31.2e wird die Angabe „ 31.12.2024“ durch die Angabe „ 31.12.2025“ ersetzt.
In der Randziffer 31.4 wird die Angabe „ 1.1.2025“ durch die Angabe „ 1.1.2026“ und die Angabe „ 31.12.2024“ durch die Angabe „ 31.12.2025“ ersetzt.
In der Randziffer 31.11 wird die Angabe „ 31.12.2024“ durch die Angabe „ 31.12.2025“ ersetzt
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht. Ab sofort steht es für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter Angabe der Rubrik zur Verfügung: „Themen - Steuern - Steuerarten - Investmentsteuer“.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|