BMF - Schreiben vom 18.11.2024
IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :031

BMF - Schreiben vom 18.11.2024 (IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :031) - DRsp Nr. 2024/80435

BMF, Schreiben vom 18.11.2024 - Aktenzeichen IV C 1 - S 1980-1/19/10008 :031

DRsp Nr. 2024/80435

Investmentsteuergesetz; Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG); Änderung des BMF-Schreibens vom 21. Mai 2019, BStBl I S. 527

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019,BStBl 2019 I S. 527 wie folgt geändert:

Die Textziffer 31 wird wie folgt geändert:

  • In der Randziffer 31.2c wird die Angabe „ 1.1.2025“ durch die Angabe „ 1.1.2026“ und die Angabe „ 31.12.2024“ durch die Angabe „ 31.12.2025“ ersetzt.

  • In der Randziffer 31.2d wird die Angabe „ 1.1.2025“ durch die Angabe „ 1.1.2026“ ersetzt.

  • In der Randziffer 31.2e wird die Angabe „ 31.12.2024“ durch die Angabe „ 31.12.2025“ ersetzt.

  • In der Randziffer 31.4 wird die Angabe „ 1.1.2025“ durch die Angabe „ 1.1.2026“ und die Angabe „ 31.12.2024“ durch die Angabe „ 31.12.2025“ ersetzt.

  • In der Randziffer 31.11 wird die Angabe „ 31.12.2024“ durch die Angabe „ 31.12.2025“ ersetzt

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht. Ab sofort steht es für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter Angabe der Rubrik zur Verfügung: „Themen - Steuern - Steuerarten - Investmentsteuer“.