Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2023,BStBl 2023 I S. 2179 wie folgt geändert:
„Auf die Indizwirkung der Bescheinigung des Arbeitgebers über die an das aufnehmende Unternehmen im Tätigkeitsstaat nach dem Fremdvergleichsgrundsatz weiterbelasteten Kosten wird hingewiesen (s. Tz. 4.3.3.3.3, Rn. 167). Insoweit ist die umfassende Prüfung der Interessenlage nach den Rn. 160 bis 163 für die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers regelmäßig nicht mehr erforderlich (Vereinfachungsregelung).“
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