BMF - Schreiben vom 19.12.2025
IV B 2 - S 1300/00510/012/002

BMF - Schreiben vom 19.12.2025 (IV B 2 - S 1300/00510/012/002) - DRsp Nr. 2026/80027

BMF, Schreiben vom 19.12.2025 - Aktenzeichen IV B 2 - S 1300/00510/012/002

DRsp Nr. 2026/80027

BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen vom 12. Dezember 2023; Änderung des BMF-Schreibens

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2023,BStBl 2023 I S. 2179 wie folgt geändert:

a) Die Randnummer 164 wird wie folgt gefasst:

„Auf die Indizwirkung der Bescheinigung des Arbeitgebers über die an das aufnehmende Unternehmen im Tätigkeitsstaat nach dem Fremdvergleichsgrundsatz weiterbelasteten Kosten wird hingewiesen (s. Tz. 4.3.3.3.3, Rn. 167). Insoweit ist die umfassende Prüfung der Interessenlage nach den Rn. 160 bis 163 für die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers regelmäßig nicht mehr erforderlich (Vereinfachungsregelung).“

b) Die Randnummer 167 wird wie folgt neu gefasst: