Mit o. a. Urteil hat der BFH zur Gewährung von Investitionszulagen an Kapitalgesellschaften im Gründungsstadium Stellung genommen. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung der Urteilsgrundsätze wie folgt Stellung:
In Anlehnung an das Körperschaftsteuerrecht ist für die Gewährung von Investitionszulagen an Kapitalgesellschaften im Gründungsstadium zwischen der Vorgründungsgesellschaft, der Vorgesellschaft (Gründungsgesellschaft) und der eingetragenen Kapitalgesellschaft zu unterscheiden (Abschnitt 2 Abs. 3 und 4
1. Vorgründungsgesellschaft
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