Der BFH hat mit Urteil vom 10. April 2003, V R 26/00 (BStBl 2004 II S. 571) im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 6. Februar 2003 in der Rechtssache.
Nunmehr hat sich der EuGH in seinem Urteil vom 15. Mai 2019 in der Rechtssache C-235/18, Vega International Car Transport and Logistic, mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Umsätzen im Tankkartengeschäft befasst. Dabei hat er die Erwägungen, die seinem Urteil vom 6. Februar 2003, Rechtsache
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
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