Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zu der Frage der ertragsteuerlichen Behandlung von Finanzierungs-Leasing-Verträgen über unbewegliche Wirtschaftsgüter wie folgt Stellung genommen:
I. Finanzierungs-Leasing-Verträge
1. Allgemeines
a) In meinem Schreiben vom 19. April 1971 - IV B/2 -
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