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Im Kalenderjahr 2000 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:
Besoldungsgruppe A 1 bis A 4 oder entsprechende Mannschaftsdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 88,75 DM |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 65,00 DM |
Besoldungsgruppe A 5 und A 6 oder entsprechende Mannschafts-/Unteroffiziersdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 159,75 DM |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 117,00 DM |
Besoldungsgruppe A 7 und höher oder entsprechende Feldwebel- und Offiziersdienstgrade
- | mit Standort in den alten Ländern | 301.75 DM |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 221.00 DM |
Beamtenanwärter und Polizeimeisteranwärter im Bundesgrenzschutz
- | mit Standort in den alten Ländern | 106.50 DM |
- | mit Standort in den neuen Ländern | 78.00 DM |
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