BMF - Schreiben vom 23.12.2024
IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :008

BMF - Schreiben vom 23.12.2024 (IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :008) - DRsp Nr. 2025/80080

BMF, Schreiben vom 23.12.2024 - Aktenzeichen IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :008

DRsp Nr. 2025/80080

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG);; Amtliches Muster der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens und der nach § 88 Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigten Person; Neufassung des BMF-Schreibens vom 26. Januar 2023 (BStBl 2023 I S. 218), zuletzt geändert durch BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 (BStBl 2024 I S. 237)

Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 26. Januar 2023 (BStBl 2023 I S. 218), geändert durch BMF-Schreiben vom 6. Februar 2024 (BStBl 2024 I S. 237).

§ 35c Einkommensteuergesetz (EStG) gewährt eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Für die Geltendmachung der Steuerermäßigung ist eine Bescheinigung nach amtlichem Muster erforderlich. Mit dieser wird nachgewiesen, dass die Voraussetzungen des § 35c Absatz 1 Satz 1 bis 3 EStG und die Anforderungen der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllt sind. Die Bescheinigung wird vom ausführenden Fachunternehmen (§ 35c Absatz 1 Satz 7 EStG) oder von einer nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausstellungsberechtigten Person erteilt (§ 2 Absatz 2 ESanMV).