BMF - Schreiben vom 24.09.2024
IV C 5 - S 2533/19/10030 :006
Fundstellen:
BStBl 2024 I S. 1262

BMF - Schreiben vom 24.09.2024 (IV C 5 - S 2533/19/10030 :006) - DRsp Nr. 2024/80410

BMF, Schreiben vom 24.09.2024 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2533/19/10030 :006

DRsp Nr. 2024/80410

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025

Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Hiermit wird das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 bekannt gemacht (siehe Anlage).

Der Ausdruck hat das Format Deutsche Industrie Norm (DIN) A 4. Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht. Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 5. September 2024 (BStBl 2024 I S. 1255) zu beachten.