Mit Urteil vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache
Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ist auf die Leistungen der dort aufgeführten Einrichtungen sowie für die entsprechenden Leistungen der ausübenden Künstler anwendbar, mit der Folge, dass diese Umsätze dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|