Sehr geehrte...,
mit o.a. Schreiben haben Sie um Stellungnahme zu der darin dargestellten umsatzsteuerlichen Behandlung der Maßnahmen des Redispatch 2.0 gebeten.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu Ihrem Anliegen wie folgt Stellung:
Bei den Kompensationszahlungen an den Anlagenbetreiber im Rahmen des Redispatch 1.0 handelt es um nichtsteuerbaren Schadensersatz, da keine Lieferung von Strom durch den Anlagenbetreiber erfolgt, sondern dieser lediglich dafür entschädigt wird, dass er keine Lieferungen erbringen durfte.
Hinsichtlich der sonstigen Zahlungen bei Nichteinspeisung können keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden. Es kommt hier auf die Würdigung des Einzelfalles an. Im Übrigen wird auf das Beispiel zu privatrechtlichen Vereinbarungen unter B.1.2.1.2 verwiesen.
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