BMF - Schreiben vom 26.08.2024
III C 2 - S 7100/19/10004 :004

BMF - Schreiben vom 26.08.2024 (III C 2 - S 7100/19/10004 :004) - DRsp Nr. 2024/80393

BMF, Schreiben vom 26.08.2024 - Aktenzeichen III C 2 - S 7100/19/10004 :004

DRsp Nr. 2024/80393

Umsatzsteuerliche Bewertung der Maßnahmen des Redispatch 2.0 durch den BDEW; Ihr Schreiben vom 12. April 2022

Sehr geehrte...,

mit o.a. Schreiben haben Sie um Stellungnahme zu der darin dargestellten umsatzsteuerlichen Behandlung der Maßnahmen des Redispatch 2.0 gebeten.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zu Ihrem Anliegen wie folgt Stellung:

A. Umsatzbesteuerung der Maßnahmen des Redispatch 1.0

1. Einspeisemanagement-Entschädigungszahlungen vor Redispatch 2.0 (Ziffer 3.1.1 Ihrer Stellungnahme vom 12. April 2022)

Bei den Kompensationszahlungen an den Anlagenbetreiber im Rahmen des Redispatch 1.0 handelt es um nichtsteuerbaren Schadensersatz, da keine Lieferung von Strom durch den Anlagenbetreiber erfolgt, sondern dieser lediglich dafür entschädigt wird, dass er keine Lieferungen erbringen durfte.

Hinsichtlich der sonstigen Zahlungen bei Nichteinspeisung können keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden. Es kommt hier auf die Würdigung des Einzelfalles an. Im Übrigen wird auf das Beispiel zu privatrechtlichen Vereinbarungen unter B.1.2.1.2 verwiesen.

2. Konventionelle Anlagen im Redispatch 1.0 (Ziffer 3.1.2 Ihrer Stellungnahme vom 12. April 2022)