BMF - Schreiben vom 26.11.2024 IV C 3 - S 2284/20/10002 :005
BMF - Schreiben vom 26.11.2024 (IV C 3 - S 2284/20/10002 :005) - DRsp Nr. 2024/80428
BMF, Schreiben vom 26.11.2024 - Aktenzeichen IV C 3 - S 2284/20/10002 :005
DRsp Nr. 2024/80428
Außergewöhnliche Belastungen; Steuerliche Nachweisführung bei Krankheitskosten (hier: § 33 Absatz 4 EStG i. V. m. § 64 Absatz 1 Nummer 1 EStDV)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis des schriftlichen Verfahrens mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des § 64 Absatz 1 Nummer 1 EStDV ab dem Veranlagungszeitraum 2024 Folgendes:
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