Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. §
Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Anlage: Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 25. Prüfungsturnus ( 1. Januar 2027)
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