Das Muster für die Steuerbescheinigung der ausschüttenden Körperschaft wurde mit BMF-Schreiben vom 30. März 1999 (BStBl I S.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder weist das BMF darauf hin, daß in dieser Zeile der Betrag des als für die Ausschüttung verwendeten EK 45 zuzüglich der darauf entfallenden Minderung der Körperschaftsteuer (70/55 des mit dem EK 45 verrechneten Betrages) zu bescheinigen ist.
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