Die obengenannten Rund- und Teil-Runderlasse entsprechen nicht mehr der aktuellen Rechtslage.
Mit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 sind für den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowohl im gewerblichen Warenverkehr wie im privaten Reiseverkehr grundlegend neue Regeln eingeführt worden.
Die obengenannten Bezugserlasse werden hiermit aufgehoben.
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