(1) Für das von Finanzämtern in dem in Artikel
- | USt 1 A | Umsatzsteuer-Voranmeldung 1991 |
- | Ust 1 H | Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung |
(2) Die Vordrucke sind nach Maßgabe des BdF-Schreibens vom 30. August 1990 - IV A 3 - S 7344 - 19/90 - (BStBl 1990 I S. 389) und unter Berücksichtigung des nachfolgenden Absatzes 3 herzustellen.
(3) Neben den nach Absatz 7 des o.a. BdF-Schreibens vom 30. August 1990 zulässigen Abweichungen kann der gesamte Verfügungsteil der Vordruckmuster USt 1 A und USt 1 H durch ein als Anlage gestaltetes (verwaltungsinternes) Verfügungsblatt ersetzt werden. Die Verfügungsteile der Vordrucke USt 1 A und USt 1 H sind in diesem Fall mit Rasterungen zu versehen.
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