Spätestens seit einer Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2019 stellte sich bei Umsätzen mit Tankkarten stets die Frage, ob zwischen den Vertragsparteien nur eine (steuerfreie) Finanzierungsvereinbarung getroffen wurde oder ob nicht doch eine als Reihengeschäft anzusehende Lieferung von Kraftstoff erfolgte. Mit Schreiben vom 21.01.2025 (Az. III C 2 - S 7116/00010/005/168) hat das BMF die vom EuGH aufgestellten Grundsätze nun übernommen und sorgt damit für Rechtssicherheit; Abschn. 1.1 Abs. 5 UStAE wurde entsprechend neu gefasst. Die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 15.04.2004 (Az.
Im Ausgangsfall der „initialen“ Entscheidung des EuGH (Urt. v. 06.02.2003 -
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