Die Beschwerden des Klägers und der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. April 2024 werden zurückgewiesen.
Der Kläger und die Beklagte tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.
Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
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Der Kläger begehrt Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit der ihm versagten Anerkennung der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit.
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