Die Beschwerde des Soldaten gegen den Beschluss der 2. Kammer des Truppendienstgericht Nord vom 8. Oktober 2024 wird zurückgewiesen.
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Die Beschwerde richtet sich gegen eine vorläufige Dienstenthebung, ein Uniformtragverbot und eine teilweise Einbehaltung von Dienstbezügen wegen mehrfacher Befehlsverweigerung und reichsbürgertypischen Äußerungen.
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