Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. April 2024 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 26 740,37 € festgesetzt.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der S. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin). Die Beklagte gewährte der Schuldnerin mit Bescheid vom 19. Juni 2014 in der Gestalt verschiedener Änderungsbescheide eine Zuwendung in Höhe von 300 000 €. Mit Rücknahme- und Erstattungsbescheid vom 17. Juli 2017 nahm sie diese Bescheide mit Wirkung für die Vergangenheit zurück und verfügte die verzinsliche Erstattung des bereits ausgezahlten Betrags in Höhe von 32 500 €. Hiergegen erhob die Schuldnerin nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren Klage. Das Verfahren ruht derzeit.
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