Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10. März 2023 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Die Beteiligten streiten über das Bestehen eines Erstattungsanspruchs nach dem
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