BVerwG - Urteil vom 11.05.1965 (III C 6.65) - DRsp Nr. 1996/25379
BVerwG, Urteil vom 11.05.1965 - Aktenzeichen III C 6.65
DRsp Nr. 1996/25379
»Ist ein Altenteilsberechtigter nach der Vertreibung, jedoch vor dem 1. April 1952 gestorben, so kann sein Erbe hinsichtlich solcher Leistungen aus dem Altenteil keine Schadensfeststellung verlangen, die nach dem Tode des Erblassers nicht mehr zu erbringen gewesen wären.«