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BVerwG - Urteil vom 28.03.1963
III C 37.62
Normen:
BewG
§§
55
,
59
, §
67
Nr.
5
;
FG § 13 Abs. 3, 4, § 15 Abs. 1, 2;
Fundstellen:
BVerwGE 16, 46
Vorinstanzen:
VG Hamburg,
BVerwG - Urteil vom 28.03.1963 (III C 37.62) - DRsp Nr. 1996/25000
BVerwG,
Urteil
vom 28.03.1963
- Aktenzeichen III C 37.62
DRsp Nr. 1996/25000
»Auch selbsthergestelltes Bild- und Filmmaterial eines Schriftstellers und Bildberichterstatters kann zum Betriebsvermögen gehören.«
Normenkette:
BewG
§§
55
,
59
, §
67
Nr.
5
;
FG § 13 Abs. 3, 4, § 15 Abs. 1, 2;
Vorinstanz: VG Hamburg,
Fundstellen
BVerwGE 16, 46
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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